Das BIPT ließ 2012 eine Analyse des Universaldienstes auf dem elektronischen Kommunikationsmarkt durchführen.

Aufgrund dieser Analyse hat das BIPT einen Vorschlag mit Bezug auf die Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs formuliert, sowie ein Gutachten über die Preis- und Qualitätsforderungen des Universaldienstes.

Das BIPT schlägt vor, die Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs auf mindestens 1 Mbps festzulegen, alle Tage des Jahres, alle Stunden des Tages, ausgenommen während einer Höchstperiode von einer Stunde pro Tag.

Der Vorschlag basiert auf den Artikeln 70 § 1 2° c), des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation und 16, zweitem Absatz, der Anlage zum Gesetz. Das Gutachten basiert auf Artikel 14 § 1 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs. Eine öffentliche Konsultation wurde vom 4. Dezember bis zum 20. Dezember 2013 organisiert.

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