Mit diesem Urteil bestätigt der Märktehof den Beschluss des Rates des BIPT vom 4. Juli 2023, wobei es Lycamobile eine Geldbuße wegen Nichtverbindung mit der zentralen Nummerndatenbank belegt.

Der Hof senkt jedoch den Betrag der Buße wegen unzureichender Begründung und vernichtet den angefochtenen Beschluss indem dieser einen Befehl zur Verbindung enthält.

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