Nichtigkeitsklage von Proximus vom 6. Juli 2022 anlässlich des Urteils des Kassationshofs vom 11. Februar 2022, mit dem das Urteil des Märktegerichtshofs vom 4. September 2019, worin die Anfechtung durch Proximus über die für das Jahr 2019 zu zahlende Gebühr für die Nutzung von Funkfrequenzen im 2,1-GHz-Frequenzband verworfen wird, kassiert wird

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