Diese Mitteilung enthält die Liste der Postbetreiber, Inhaber einer Einzelgenehmigung für die Erbringung eines Dienstes von Briefsendungen der zum Universaldienst gehört, einschließlich der Unterscheidung zwischen Inhabern von Genehmigungen, die vor und nach dem 1. Januar 2011 erteilt wurden. Nur diese Betreiber haben die Möglichkeit, die Gesamtheit aller Postdienste die zum Universaldienst gehören, zu erbringen.

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