Zur Erleichterung der Betroffenen stellt das BIPT künftigen Anbietern audiovisueller Mediendienste ein Erklärungsformular zur Verfügung.

Seine Verwendung ist jedoch nicht zwingend.

Die Erklärung selbst sowie die Belege sind per Einschreiben zu senden.

Die Sprachgesetzgebung erlaubt nicht die Verwendung einer anderen Sprache als die niederländische oder französische Sprache für die Einreichung der Erklärung.

Wenn Sie Fragen zu einer Erklärung oder der Regulierung audiovisueller Mediendienste im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt haben, können Sie mit dem BIPT Kontakt aufnehmen unter folgender Adresse: media@bipt.be
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