Auf Ersuchen der stellvertretenden Premierministerin und Postministerin Petra De Sutter legt das BIPT den im Anhang genannten vorläufigen Gesetzentwurf zur öffentlichen Konsultation vor, der insbesondere darauf abzielt, Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 zu ändern, um von Postdienstleistern ab einer bestimmten Größe verlangen, einen Mindestprozentsatz an Mitarbeitern oder Leiharbeitnehmern einzusetzen.

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  • Bis zum 6. April 2022
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