In den ihnen vom BIPT zugeteilten exklusiven Frequenzbändern können die Betreiber Verbindungen in Betrieb nehmen, ohne zuvor eine Genehmigung des BIPT für die Verbindung erhalten zu haben. Derzeit sind die Gebühren pro Verbindung zu entrichten. Um die Betreiber zu einer effizienteren Nutzung des Spektrums zu bewegen, wird vorgeschlagen, einen Gebührenmechanismus pro MHz für die exklusiven Frequenzbänder einzuführen.

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