Diese öffentliche Konsultation betrifft einen Gesetzesvorentwurf und einen Entwurf eines Königlichen Erlasses, die zusammen eine Reform des Rechtsrahmens für das Teilen der Nutzungsrechte für Funkfrequenzen auf Initiative der Betreiber durchführen werden.

Der Gesetzesvorentwurf ändert Artikel 19/1, § 2 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (im Folgenden „das Gesetz“) um:

  • in der niederländischen Fassung des Textes die Wörter „gedeeld gebruik“ durch das Wort „delen“ zu ersetzen;
  • eine spezifische vorherige Kontrolle einzuführen, bei der das BIPT gemäß den vom König festzulegenden Modalitäten überprüfen muss, dass jedes geplantes Teilen von Nutzungsrechten für Funkfrequenzen weder zu funktechnischen Störungen noch zur Einschränkung des Wettbewerbs oder zu Verstößen gegen die an die Nutzungsrechte geknüpften Bedingungen führt.

Der Entwurf eines Königlichen Erlasses führt die im Gesetzesvorentwurf vorgesehene Befugnisübertragung aus, um die praktischen Modalitäten der vorherigen Kontrolle des Teilens von Funkfrequenzen festzulegen.

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