Telenet beantragt die Nichtigerklärung der Mitteilung des BIPT an den Kandidaten mit der fiktiven Identität Laplace im Rahmen des in Artikel 25 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 28. November 2021 über den Funkzugang in den Frequenzbändern 900 MHz, 1800 MHz und 2 GHz genannten Gesamtloses

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