Mit dieser Klage beantragt Sewan die Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 4. Juli 2023 zur Festlegung der Höhe der Geldbuße, die SEWAN wegen der Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften bezüglich des Registers der gebührenpflichtigen Nummern auferlegt wurde. Dieser Beschluss folgt auf den Beschluss des Rates des BIPT vom 24. Mai 2022 und das Urteil des Märktegerichtshofs vom 8. März 2023. 

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