Dieser Beschluss betrifft die Tarifaspekte des BROTSoLL-Standardangebots von Belgacom.

Am 14. November 2008 reichte Belgacom eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss ein und beantragte einerseits seine Aufhebung und andererseits die Verschiebung seines Inkrafttretens, in Erwartung des Ausgangs der von ihr eingelegten Rechtsbeschwerde gegen die Marktanalyse vom 17. Januar 2007.

In einem Zwischenurteil vom 23. September 2008 lehnte das Brüsseler Berufungsgericht den Antrag von Belgacom auf Verschiebung ab. Der Antrag auf Nichtigerklärung wurde mit der Hauptklage gegen die Marktanalyse vom 17. Januar 2007 verbunden. Letztere wurde am 15. Oktober 2009 vom Berufungsgericht aufgehoben, bevor sie am 14. Oktober 2010 durch den an diesem Tag vom BIPT getroffenen Berechtigungsbeschluss wiederhergestellt wurde.

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