• Notrufnummern und Notdienste

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    Der Telekomanbieter muss Sie kostenlos die Notnummern 100, 101 und 112 anrufen oder faxen lassen. Der Telekomanbieter muss auch dafür sorgen, dass Ihr Standort übermittelt wird, wenn Sie die 100, 101 oder 112 anrufen; so wissen die Hilfsdienste automatisch, von woher Sie anrufen. Wenn Sie die Internetverbindung für Anrufe über nomadische Dienste (eine Telefonnummer, die Sie weltweit nutzen können) oder Dienste wie Skype nutzen, haben Sie nicht immer Zugang zu Nummern für Notdienste wie 100, 101 oder 112. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den betreffenden Möglichkeiten.
  • Behinderte Nutzer

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    Es ist wichtig, dass behinderten Personen elektronische Kommunikationsapparatur, die Ihren spezifischen Bedürfnissen angepasst ist, zur Verfügung steht. Die GARI-Datenbank enthält eine Übersicht über die mobile Apps und Apparatur (Handys, Ta­b­let...), die elektronische Kommunikationsdienste für Benutzer mit einer Behinderung zugänglicher machen.
  • Anrufe und SMS mit Zuschlag

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    Bei einigen Nummern für Anrufe oder Textnachrichten wird ein Zuschlag erhoben. Es handelt sich um Nummern, die den Zugang zu bestimmten Informationsdiensten, Spielen oder Entspannungsdiensten mit erotischen oder sexuellen Inhalten, usw. ermöglichen.
  • Internationales Anrufen & Simsen

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    Die Gebühren für internationale Kommunikation nach der EU (und nach Norwegen, Island und Liechtenstein) dürfen € 0,23 pro Minute und € 0,07 pro SMS nicht überschreiten. Die Tarife für internationale Kommunikation (Anrufe und SMS) nach Ländern, die nicht zur EU gehören (und anderen Ländern außer Norwegen, Island und Liechtenstein) sind nicht reglementiert.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Prepaidkarten

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    Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.
  • Qualität

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    Alle Anbieter von Postdiensten müssen einige Mindestanforderungen erfüllen, unter anderem: Einhaltung der Grundanforderungen. Dies sind Bedingungen, die auferlegt werden, um die Vertraulichkeit der Briefpost, den Datenschutz und den Umweltschutz u.dgl.m. zu gewährleisten; Verbot, wissentlich Sendungen zu befördern oder zu verteilen, die an der Außenseite mit Angaben versehen sind, die überdeutlich sittenwidrig sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; Ausarbeitung eines internen Beschwerdeverfahrens, das auf eine einfache, transparente und kostengünstige Weise, eine angemessene und zügige Bearbeitung der Beschwerden ermöglicht; Erteilung von Auskünften an die Benutzer und das Personal über das Rechtsbehelfsverfahren beim Ombudsdienst für den Postsektor und Bestimmung einer befugten Person für die Beziehungen mit dem Ombudsdienst für den Postsektor; Erkennbarmachung für die Bevölkerung der Personen, die adressierte Sendungen verteilen, und Anbringung eines Erkennungszeichens auf den Postsendungen (außer Zeitungen), anhand dessen der Anbieter des betreffenden Dienstes identifiziert werden kann.
  • Verbotene und/oder besondere Anlagen

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    Störsender (Jammers) sind speziell dafür ausgelegt, Störungen zu verursachen. Die Einfuhr, die Vermarktung, das Eigentum, der Besitz, oder die Nutzung dieser sind in Belgien verboten. Die Bereitstellung auf dem europäischen Markt ist ebenfalls verboten. Geschwindigkeitsradardetektoren und TETRA-Detektoren sind Funksignalempfänger; die Nutzung, der Besitz, das Eigentum, die Einfuhr, der Verkauf und sogar die Werbung von Geschwindigkeitsradardetektoren oder TETRA-Detektoren sind in Belgien verboten. Sie können einen Scanner oder Empfänger kaufen und besitzen, jedoch können Sie nur die Frequenzen hören, für die Sie vom Eigentümer eine Zulassung haben oder die frei gehört werden können.
  • Die nationalen Beschränkungen

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    Die Rechtsvorschriften sehen vor, dass aus den Angaben auf der Verpackung die Mitgliedstaaten hervorgehen, in denen nationale Beschränkungen gelten.
  • Geräte im Ausland und im Internet kaufen

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    Es wird davon ausgegangen, dass die auf dem EU-Markt bereitgestellten Funkanlagen konform sind. Die Marktüberwachungsbehörden wie das BIPT stellen sicher, dass ausschließlich konforme Funkanlagen auf dem Markt bereitgestellt werden. Der Käufer muss jedoch immer darauf achten und überprüfen, ob das von ihm gekaufte Gerät mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und ob ihm die EU-Konformitätserklärung des Herstellers beigefügt ist. Wenn Sie Geräte außerhalb des europäischen Marktes kaufen, laufen Sie Gefahr, als Einführer angesehen zu werden. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass das Material für den EU-Markt bestimmt ist, und dass es alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
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