• Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Prepaidkarten

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    Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.
  • Roaming

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    Von Roaming ist die Rede, wenn Sie auf Auslandsreise Mobilfunkdienste benutzen (d.h. anrufen, simsen und mobiles Internet nutzen): sie rufen im Land, wo Sie sich befinden, eine Festnetz- oder Mobilfunknummer an (oder senden eine SMS oder MMS an eine solche Nummer). Roaming darf nicht mit internationalen Gesprächen verwechselt werden. Im letzteren Fall handelt es sich um Anrufe und Textnachrichten aus Belgien an eine Rufnummer im Ausland. Dieser Unterschied ist wichtig, denn bei Gesprächen innerhalb der Europäischen Union können die Gebühren viel teurer sein als Roaming innerhalb der Europäischen Union.
  • Notrufnummern und Notdienste

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    Der Telekomanbieter muss Sie kostenlos die Notnummern 100, 101 und 112 anrufen oder faxen lassen. Der Telekomanbieter muss auch dafür sorgen, dass Ihr Standort übermittelt wird, wenn Sie die 100, 101 oder 112 anrufen; so wissen die Hilfsdienste automatisch, von woher Sie anrufen. Wenn Sie die Internetverbindung für Anrufe über nomadische Dienste (eine Telefonnummer, die Sie weltweit nutzen können) oder Dienste wie Skype nutzen, haben Sie nicht immer Zugang zu Nummern für Notdienste wie 100, 101 oder 112. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den betreffenden Möglichkeiten.
  • Festnetze (Richtfunkanlagen)

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    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet.
  • Tarife des Anbieters des Post-Universaldienstes

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    Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Pflichten. Das BIPT kontrolliert, ob der Anbieter des Dienstes seinen Verpflichtungen auch wirklich erfüllt.
  • Beschluss vom 29. Juli 2019 über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-netzes im 900-MHz-band

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Das Ziel dieses Entwurfs besteht darin, das Nebeneinanderbestehen des GSM-R Netzes von Infrabel in den 876,1-879,9/921,1-924,9 MHz-Frequenzbändern einerseits und der öffentlichen Mobiltelefonnetzen in den 880,1-914,9/925,1-959,9 MHz-Frequenzbändern andererseits zu gewährleisten.
  • Beschluss vom 23. Juli 2019 – WACC 2019

    Dossier -
    Dieser Beschluss legt die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) fest, die in Tarifbeschlüssen des BIPT ab dem 1. Oktober 2019 verwendet werden.
  • WACC 4 Results

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 4 Results
  • WACC 3 Betas

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 3 Betas
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