Die Konsultation zur grenzüberschreitenden Paketzustellung läuftbis zum 30. September 2020.

Ziel der Konsultation ist es, die Meinungen der Befragten zur Anwendung der Verordnung (EU) 2018/644 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste einzuholen. Die Verordnung zielt darauf ab, die Regulierungsaufsicht und die Transparenz im Paketzustellsektor zu verbessern, indem insbesondere die Transparenz der öffentlich gelisteten Tarife für bestimmte Paketzustelldienste erhöht und die Bewertung bestimmter Tarife für die grenzüberschreitende Paketzustellung vorgesehen wird. 

Die Rückmeldungen der Interessenträger werden in einen Bericht über die Anwendung der Verordnung einfließen, der von der Europäischen Kommission veröffentlicht wird. In dem Bericht wird unter anderem auch der Beitrag der Verordnung zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Paketzustelldienste und ihre Auswirkungen auf den elektronischen Handel bewertet. 

Die gezielte Konsultation richtet sich an Paketzustelldienstanbieter, Verbraucher und Einzelhändler sowie deren Verbände und die Sozialpartner. 

Sie kann hier abgerufen werden.

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