Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Beschluss des Rates des BIPT vom 15. Juli 2015 über die Indikatoren für die Qualität der Dienste
Veröffentlichungen › Beschluss -
15/07/2015
Dieser Beschluss zielt daraufhin, Betreibern, die feste und mobile elektronische Kommunikationsdienste leisten, die Verpflichtung aufzuerlegen, bestimmte Qualitätsindikatoren auf ihrem eigenen Website zu veröffentlichen. Das BIPT hat neun Qualitätsindikatoren, die seiner Meinung nach, besonders nützlich und relevant sind, selektiert. Diese Indikatoren beziehen sich auf die folgenden Elemente: Zeit für Inbetriebnahme, Defekte und Störungen, Leistung des Kundendiensts, Beschwerden über Rechnungen, Bereich der Mobilnetze. Aufgrund der von den Betreibern gemessenen Indikatoren, wird das BIPT ein Barometer online setzen, womit die verschiedenen, mit Qualität verbundenen Aspekte, einfach verglichen werden können. Das Barometer wird am 1. Juli 2016 online kommen.
Kontrollbericht der Mobilfunknetze
Veröffentlichungen › Jahresbericht -
15/07/2015
Kontrollbericht der Mobilfunknetze
Das BIPT veröffentlicht auf seiner Website einen Atlas des Bereichs der Mobilbetreiber
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
15/07/2015
Das BIPT veröffentlicht auf seiner Website einen Atlas des Bereichs der Mobilbetreiber.
Beschlussentwurf über die Großhandelstarife für Anrufzustellungsdienste im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten
Veröffentlichungen › Konsultation -
14/07/2015
Die Antwortfrist läuft bis den 15. September 2015. Die Antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be (Verweis: "consult-2015-C5"). Ansprechpartner: Maarten Josson, Berater (02 226 89 47).
Vorabkonsultation: Addenda von Proximus zu den Standardangeboten BRIO und BMRIO - Anrufzustellungsentgelte
Veröffentlichungen › Konsultation -
10/07/2015
Mit diesem Schreiben bitten wir Sie auf den Vorschlag von Proximus vom 12. Juni 2015 über die Anrufzustellungstarife für Anrufe aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Standardangebote BRIO und BMRIO zu reagieren. Proximus erwähnt außerdem Folgendes: « Die Tarifdifferenzierung der eingehenden Anrufe wird auf dem Prinzip des „A-Number“ stützen. Dies bedeutet, dass der Ursprung des Anrufes die angewendeten Tarife bestimmen wird. Der Ursprung wird aufgrund des Ländercodes des Anrufers bestimmt. In unserem Vorschlag, ist das Ziel, dieses Prinzip unabhängig von dem (Transit-) Betreiber anzuwenden. » (Freie Übersetzung) Die Reaktionen auf den Vorschlag, der den Gegenstand dieses Schreibens bildet, werden erwartet: • per E-Mail an consultation.sg@ibpt.be • spätestens bis Donnerstag, 30. Juli 2015 • stellen Sie bitte sicher, dass der Betreff mindestens den Referenz „CONSULT-2015-C4 / 15-750“ enthält Bei technischen Fragen im Zusammenhang mit diesem Vorschlag setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner bei Proximus in Verbindung. Martin Dorme (+32 2 226 87 06) wird gerne alle Fragen zu dieser Konsultation beantworten.
Zusammenfassung vom 30. Juni 2015 der Beiträge zu der am 22. Januar 2015 vom Rat des BIPT organisierten Konsultation über das Verfahren für die Benennung des Anbieters des Universalpostdienstes
Veröffentlichungen › Konsultation -
02/07/2015
Der Universalpostdienst ist kraft Artikel 144octies § 1 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen bis zum 31. Dezember 2018 bpost anvertraut worden. Diese Bestimmung legt fest, dass das Verfahren für die Benennung des Anbieters des Universalpostdienstes, der die Nachfolge von bpost antreten muss, spätestens drei Jahre vor dem Ende der bisherigen Benennung, d.h. vor dem 31. Dezember 2015, abgeschlossen werden muss. Der Königliche Erlass vom 19. April 2014 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 11. Januar 2006 zur Anwendung des Titels IV (Reform der Regie der Posten) des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen hat ein neuer Titel VI über das Verfahren für die Benennung des Anbieters des Universaldienstes, der das BIPT im Namen und für den Staat mit der praktischen Veranstaltung dieses Verfahrens anvertraut, in diesem Königlichen Erlass eingeführt. In diesem Rahmen wurde eine öffentliche Konsultation über die Benennung des Anbieters des Universalpostdienstes vom 22. Januar 2015 bis zum 6. März 2015 organisiert. Das BIPT hat sechs Beiträge empfangen. Dieses Dokument enthält eine Zusammenfassung der eingegangenen Beiträge. Dieser Zusammenfassungsentwurf erwähnt den Namen der meisten Teilnehmer an der Konsultation. Eine Zusammenfassung der Antworten auf die einzelnen gestellten Fragen ist aufgestellt worden; der Name der Beantworter der Frage ist jedoch anonymisiert worden.
Beschluss vom 30. Juni 2015 über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-Netzes im 900-MHz-Band_2015
Veröffentlichungen › Beschluss -
02/07/2015
Beschluss über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-Netzes im 900-MHz-Band
Das BIPT gibt Tipps für mobiles Internet und anrufen im Ausland
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
29/06/2015
Das BIPT gibt Tipps für mobiles Internet und Anrufen im Ausland
Konsultation über die technischen und operationnellen Bedingungen des 3400-3800-MHz-Bandes
Veröffentlichungen › Konsultation -
24/06/2015
Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die technischen und operationnellen Bedingungen, die notwendig sind zur Verhinderung schädlicher Störungen im 3400-3800 MHz-Band
Beschluss des Rates des BIPT vom 16. Juni 2015 über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte an E-BO Enterprises für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage auf dem auf der Thorntonbank gelegenen Windpark in der belgischen Wirtschaftszone in der Nordsee
Veröffentlichungen › Beschluss -
19/06/2015
Gemäß Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation hat der Rat des BIPT beschlossen, e-BO Enterprises die Benutzung der Frequenzen 1950.1-1955.1 MHz und 2140.1-2145.1 MHz auf der Thorntonbank für die Aufstellung und den Betrieb einer Sendeanlage auf dem auf der Thorntonbank gelegenen Windpark in der belgischen Wirtschaftszone in der Nordsee zu gestatten.
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