Im Jahr 2021 wurden zwei Joint Ventures zwischen Proximus und einerseits EQT Infrastructure und andererseits Eurofiber gegründet. Die beiden Unternehmen Fiberklaar und Unifiber wollen im Norden bzw. Süden des Landes ein passives Punkt-zu-Punkt-FTTH-Netz aufbauen und einen passiven Zugang zu diesem Netz vermarkten.

Der Markt für den lokalen Zugang unterliegt einer sektorspezifischen ex-ante-Regulierung gemäß der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte. Auf diesem Markt wurde Proximus als Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft. Die ihr auferlegten Verpflichtungen in Bezug auf Zugang, Transparenz, Nichtdiskriminierung und Preiskontrolle gelten auch für die beiden Joint Ventures als verbundene Unternehmen, die sie (gemeinsam) kontrolliert.

Die Transparenzverpflichtung sieht die Erstellung eines Standardangebots vor. In diesem Zusammenhang hat das BIPT Fiberklaar und Unifiber aufgefordert, solche Standardangebote zu erstellen.

Zweck dieser Vorabkonsultation ist es, die Interessenträger aufzufordern, auf den Vorschlag von Unifiber für ein Standardangebot zu reagieren.

In einem zweiten Schritt wird das BIPT einen Beschlussentwurf zur Analyse und Billigung dieses Angebots erstellen, der insbesondere auf den im Rahmen dieser Vorabkonsultation vorgebrachten Bemerkungen beruht. 

Das BIPT möchte betonen, dass die Preisaspekte in einem separaten Prozess behandelt werden. Die vorliegende Konsultation bezieht sich daher ausschließlich auf die qualitativen Aspekte des Standardangebots. Die Preisliste kann jedoch bei Unifiber angefordert werden mit dem BIPT in Kopie.

Der Entwurf des Standardangebots von Unifiber ist nachstehend abrufbar. 

Eine separate Vorabkonsultation über das Angebot von Fiberklaar wird ebenfalls vom BIPT organisiert 

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  • Bis zum 15. April 29. April 2022
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  • Kontaktperson: Martin Dorme, erster Ingenieur-Berater (+32 2 226 87 06)
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