Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 5. März 2020 mit Bezug auf das Vorabentscheidungsersuchen des Märktegerichtshofs in der Nichtigkeitsklage von Viasat gegen den Beschluss vom 7. August 2018 hinsichtlich der Nutzungsrechte von Inmarsat Ventures Ltd für die ergänzenden Bodenkomponenten

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