Diese Mitteilung betrifft die Konformitätsfeststellung der Kostenrechnungsmethode für bpost für 2014, die das Kollegium der Kommissionsmitglieder im Auftrag des BIPT erstellt hat. Diese Erklärung wurde gemäß dem Königlichen Erlass vom 25. April 2014 zur Anwendung des Titels IV des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen abgefasst.

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