Am 15. März 2017 hat der „Märktehof“ aus Verfahrensgründen den Beschluss des BIPT vom 25. August 2016 über die Großhandelstarife für Anrufzustellungsdienste im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten annulliert.

Der Hof wirft es dem BIPT vor, die Belgische Wettbewerbsbehörde nicht konsultiert zu haben, was dem Hof nach notwendig war, weil eine neue Methode für die Festlegung der Tarife angewandt wurde.

Nach oben