Bei den Bestimmungen des Vorentwurfs eines Gesetzes, die auf Antrag der Ministerin für Telekommunikation für öffentliche Konsultation vorgelegt werden, handelt es sich um die Änderung mehrerer Gesetze:

  • das Gesetz vom 21. März 1991 über die Reform bestimmter wirtschaftlicher Staatsbetriebe 
  • das Gesetz vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs 
  • das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation

Die übrigen Bestimmungen des Vorentwurfs eines Gesetzes, die in Klammern genannt werden, erfordern keine öffentliche Konsultation.

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