Der Universalpostdienst ist kraft des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (Art. 144octies § 1) bis zum 31. Dezember 2018 bpost anvertraut worden. Im Gesetz ist ein offenes Verfahren für die Benennung des Anbieters des Universalpostdienstes ab dem 1. Januar 2019 vorgesehen. Das BIPT veranstaltet eine öffentliche Konsultation, in der Form eines Fragebogens, in der Absicht, die Meinung der interessierten Personen über den ganzen Universalpostdienst zu kennen. Die Konsultation hat auch zum Ziel, alle für die Realisation des Benennungsverfahrens und der Zwecke des Universaldiensts nützlichen Informationen zu sammeln. Die Hauptthemen der Konsultation sind: - gesellschaftliches Interesse und Inhalt des UD; - verhalten der Benutzer (insbesondere hinsichtlich der Verkehrsvolumina); - bedingungen (inklusive tarifliche, aber auch andere), unter denen ein Betreiber sein Interesse, den UD zu leisten, äußern kann, usw.

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