Das Informationsblatt enthält den Rechtsrahmen, der es der Finanzmarktaufsicht (FSMA) ermöglicht, von den Betreibern Daten zu erhalten, die gemäß den Artikeln 122, 123, 126, 126/1, 126/3 und 127 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation gespeichert werden. 

Dieses Informationsblatt wurde von Vertretern dieser Behörde ausgearbeitet.

Das BIPT ist daher nicht für den Inhalt dieses Informationsblatts verantwortlich. 

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