Das BIPT verabschiedete am 26. März 2021 auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft der Kammer ein Gutachten über einen Gesetzesvorschlag zur Abänderung des Gesetzes vom 27. Februar 2019, damit elektronische Einschreiben auf der eBox-Plattform angeboten werden können.

Ziel des vorliegenden Gesetzesvorschlags ist es, die Entwicklung des elektronischen Einschreibens für Nutzer zu erleichtern, indem bestimmte Hindernisse beseitigt werden, wie etwa der Mangel an registrierten Nutzern und die Streuung der Nutzer auf mehrere konkurrierende Plattformen.

Dieses Gutachten wird gemäß Artikel 14, Absatz 1, 1°, des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationssektors abgegeben.

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