Dieses Gutachten ist aus eigener Initiative von dem Rat des BIPT gemäß Artikel 14 § 1 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über die Satzung der Regulierungsbehörde des belgischen Post- und Telekommunikationsbereichs angenommen worden.
Das BIPT skizziert die Sachlage der Umsetzung der Verpflichtungen, die das Gesetz vom 17. Dezember 2023 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Paketzusteller in das Postgesetz eingefügt hat, und weist auf wichtige Umsetzprobleme, einen erheblichen Verwaltungsaufwand und eine beschränkte Brauchbarkeit der verfügbaren Daten für eine wirksame Durchsetzung.
Das BIPT betont, dass arbeits- und sozialrechtliche Angelegenheiten im Prinzip nicht in das Postgesetz gehören, sondern in eine autonome Gesetzgebung oder in existierende Sozialvorschriften.
Hilfsweise formuliert das BIPT gezielte Vereinfachungsvorschläge zur Verringerung des Aufwands und zur Erhöhung der Wirksamkeit der Zielsetzungen.