Diese Entscheidung ist eine Durchführungsmaßnahme der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte in Bezug auf den Teil, der in die Zuständigkeit des BIPT fällt. In dieser Entscheidung überarbeitet und aktualisiert die KRK die Tarife, die den alternativen Betreibern für den Zugang zum Netz der Kabelnetzbetreiber (Brutélé, Voo NV und Telenet) angerechnet werden. Es handelt sich unter anderem, um die einmaligen Tarife bezüglich der Aktivierung oder der Migration einer Leitung, die Garantien in Bezug auf die Reparatur („SLA Pro Repair“), sowie die Tarife für den Zusatz eines eigenen digitalen Fernsehsenders.

Der vollständige Verlauf des Prozesses im Zusammenhang mit der Annahme dieser Entscheidung finden Sie hier.

Die Entscheidung, für deren Ausführung das BIPT zuständig ist, finden Sie unten. Wenn die KRK Entscheidungen trifft, für deren Ausführung die Medienregulierungsbehörde zuständig sind, sind diese Entscheidungen auf den Websites des VRM, des CSA und des Medienrat verfügbar.

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