Das BIPT hat einen neuen Beschluss über die Analyse des Marktes für feste Anrufzustellung angenommen.

Das BIPT erlegt den Festnetztelefonie-Betreibern ein Höchstanrufzustellungsentgelt von 0,116 Eurocent/Minute auf, sowie eine Zugangsverpflichtung aufgrund von IP-Zusammenschaltung. Die sonstigen, in diesem Beschluss auferlegten Maßnahmen, beziehen sich unter anderem auf Transparenz und Nichtdiskriminierung.

Der Beschluss tritt ab dem 1. Januar 2019 in Kraft.

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