Der Beschluss bezieht sich auf die technische und den Betrieb betreffende Bedingungen, die erforderlich sind, um das Nebeneinanderbestehen benachbarter Netze, die in den Frequenzbändern 703-733 MHz und 758-788 MHz betrieben werden, sowie den Schutz anderer Dienste und Anwendungen in benachbarten Frequenzbändern zu gewährleisten.

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