Mit diesem Beschluss stellt das BIPT die Nichteinhaltung durch Belgacom der Transparenzverpflichtung fest, die ihm durch die Marktanalyse vom 10. Januar 2008 mit Bezug auf den Markt für Breitbandzugang, wie korrigiert durch den Erneuerungsbeschluss vom 2. September 2009 und die KRK-Entscheidung vom 1. Juli 2011 über die Analyse der Breitbandmärkte, auferlegt wurde, und belegt dieses Unternehmen mit einer Buße.

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