Der Beschluss betrifft:

  1. die Teile des Frequenzbands 3800-4200 MHz, die für private lokale Netze identifiziert wurden;
  2. die technischen Nutzungsbedingungen dieser Netze;
  3. das Format der Genehmigungsanträge für diese Netze.
  4. die Zuweisung zweistelliger mobiler Netzwerkcodes. 

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