Die Frequenzzuteilungen in den Beschlüssen des Rates des BIPT vom 14. Juli 2020 über die Erteilung vorläufiger Nutzungsrechte im 3600-3800-MHz-Band werden infolge der Entscheidung von Entropia, auf diese vorläufige Nutzungsrechte zu verzichten, umgeordnet.
Beschluss vom 13. Oktober 2020 über die Umordnung der vorläufigen Nutzungsrechte im 3600-3800-MHz-Band
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