Der Beschluss des Rates des BIPT vom 14. Dezember 2021 über die Kontrolle der Versandfristen für das Jahr 2020 umfasst die vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen, die nicht-vorrangigen Einzelstück-Inlandsbriefsendungen, die Einzelstück-Inlandseinschreiben, die Einzelstück-Inlandspostpakete und die eingehenden grenzüberschreitenden Einzelstück-Vorrangsendungen.
Beschluss vom 14. Dezember 2021 über die Kontrolle der Laufzeiten für das Jahr 2020
Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (FR, NL)