Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Rates des BIPT vom 4. September 2012 zur Abänderung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 6. September 2011 zur Festlegung des Nummerierungsplans betreffend M2M-Kommunikation.  

Zuerst wird der Umfang der Dienste, die nationale E.164-077-Anrufnummern benutzen (d.h. M2M-Dienste) zu eCall ausgebreitet. 

Weiterhin wird verdeutlicht, dass es mit 077-Nummern auch gestattet ist, in Kombination mit IoT-Kommunikation mit einer beschränkten Anzahl vorab festgelegter Anschlüsse, auch Sprachverkehr zustande zu bringen.

Nach oben