Der Staatsrat hat über die Berufung, die Telenet Group NV/SA gegen 2 der Königlichen Erlasse in Zusammenhang mit der Funkspektrumversteigerung vom letzten Jahr einlegte, entschieden.

Telenet bestritt hiermit hauptsächlich die Funkspektrumreservierung für einen eventuellen Neuling.

Der Staatsrat verwirft die Berufung wegen Unzulässigkeit.

Mit diesem Urteil endet unwiderruflich die Anfechtung der 5G-Versteigerungsregeln.

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