Anbieter müssen Fristen für die Rufnummernmitnahme einhalten. Wenn sie nicht eingehalten werden, haben Sie Recht auf Kompensation. Die Höhe der Kompensation ist vom Typ des Anschlusses und von der entstandenen Verspätung abhängig.  

Wann können Sie Kompensation bekommen?

Im Großen und Ganzen wenn die Rufnummernmitnahme sich um mehr als einen Werktag als ursprünglich vorgesehen war, verspätet hat. Das genaue Moment, ab dem Sie auf Kompensation Recht haben, ist von Ihrer Eigenschaft als Kunde (Privatperson oder Rechtsperson) abhängig, sowie von der Tatsache, ob Sie ein spezifisches Datum für die Rufnummermitnahme gewählt haben oder eine möglichst schnelle Rufnummermitnahme gewünscht haben. 

Wen können Sie um Kompensation bitten?

Sie müssen sich an Ihren neuen Anbieter wenden, um die Kompensation zu beantragen. Er zählt die Kompensation aus, auch wenn er nicht unbedingt für die Verspätung verantwortlich war. 

Achtung: Kompensationsanträge sind immer binnen sechs Monaten nach der Bitte um Rufnummernmitnahme zu stellen.  

Wer kann die Kompensation beantragen?

Im Prinzip kann nur der Teilnehmer die Kompensation beantragen. Der Teilnehmer ist gemäß dem Vertrag der Inhaber der Nummer. 

Auf wie viel beläuft sich die Kompensation?

Je nach dem Fall: 3 Euro oder 5 Euro pro Tag Verspätung und pro mitgenommene Nummer

Wie wird die Kompensation ausgezahlt?

Die Kompensation wird typisch über die Rechnung oder spezifisch für Mobilprepaiddienste mit Kartenguthaben ausgezahlt.

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