Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Verbraucher: 3595 Resultate gefunden
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Konsultation des Rates des BIPT vom 27. Mai 2014 mit Bezug auf den Beschlussentwurf des BIPT über die Problematik der Identifizierung des Postdiensteanbieters, der die Sendung behandelt hat
Veröffentlichungen › Konsultation -
04/06/2014
Das Postgesetz (Artikel 148bis § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991) erlegt den Postdiensteanbietern auf, die Personen, die mit der Zustellung von Postsendungen beauftragt sind, für die Bevölkerung identifizierbar zu machen, und dafür zu sorgen, dass mit Ausnahme von Zeitungen, die Postsendungen mit einem Erkennungszeichen versehen sind, womit der Diensteanbieter, der die Sendung behandelt hat, bestimmt werden kann. Nach dieser Gesetzesvorschrift soll also jeder Postdiensteanbieter, der sich am Postbeförderungsverfahren beteiligt, auf die Post ein Erkennungszeichen anbringen, womit er identifiziert werden kann. Diese Markierungsverpflichtung kann jedoch die Betriebsabläufe komplizieren und deshalb zu zusätzlichen Kosten führen. Das BIPT möchte das Gutachten der verschiedenen Beteiligten (Betreibern, Verbraucherorganisationen, usw.), die mit dieser Angelegenheit der Markierung zu tun haben, einholen Die Antworten auf diese Konsultation sind innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 2. Juli 2014, einzusenden.
Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 23. Mai 2014 mit Bezug auf seinen Mitteilungsentwurf über die Verpflichtung, sich beim BIPT als Betreiber zu melden
Veröffentlichungen › Konsultation -
28/05/2014
Diese Mitteilung bezweckt, den Begriff "Betreiber" zu erklären, sowie die Hypothesen, in denen eine Person sich beim BIPT als Betreiber zu melden hat. Diese Mitteilung ist nicht vollständig und sie wird sich noch entwickeln, je nach den konkreten Fällen, womit das BIPT konfrontiert wird, der Rückmeldung von den beteiligten Parteien und der Notwendigkeit, manche Begriffe weiter zu untersuchen. Diese Mitteilung basiert auf den zutreffenden Prinzipien. Dies schließt nicht aus, dass das BIPT in manchen spezifischen Fällen Sonderbeschlüsse fassen kann. Vorgehensweise zum Beantworten: Antworten sollen elektronisch versendet werden an consult09@bipt.be (mit dem Betreff “Consult-2014-E9”) Der Ansprechpartner ist Philippe Appeldoorn (02 226 88 51).
Beschluss vom 20. Mai 2014 – Auferlegung einer administrativen Geldbuße an Belgacom wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Transparenz für das Standardangebot WBA VDSL2
Dossier -
26/05/2014
Cette décision constate que Belgacom n’a pas respecté l’obligation de transparence qui lui incombe en vertu de diverses décisions relatives aux marchés d’accès à la large bande. Une amende administrative est par conséquent imposée à Belgacom.
Das BIPT belegt Belgacom mit einer Buße von 403.000 EUR
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
26/05/2014
Einige technische Spezifikationen aus dem Standardangebot von Belgacom für Geschäftskunden stimmten nicht mit der in der Praxis festgestellten Realität überein.
Beschluss vom 20. Mai 2014 zur Belegung von Belgacom mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung der Transparenzverpflichtung des Standardangebots WBA VDSL2
Veröffentlichungen › Beschluss -
26/05/2014
Mit diesem Beschluss stellt das BIPT die Nichteinhaltung durch Belgacom der Transparenzverpflichtung fest, die ihm durch die Marktanalyse vom 10. Januar 2008 mit Bezug auf den Markt für Breitbandzugang, wie korrigiert durch den Erneuerungsbeschluss vom 2. September 2009 und die KRK-Entscheidung vom 1. Juli 2011 über die Analyse der Breitbandmärkte, auferlegt wurde, und belegt dieses Unternehmen mit einer Buße.
Gutachten des Wettbewerbsrates vom 26. Mai 2014 (Märkte 3/03 und 5/03)
Veröffentlichungen › Sonstiges -
26/05/2014
Gutachten des Wettbewerbsrates vom 26. Mai 2014 (Märkte 3/03 und 5/03)
Mitteilung des Rates des BIPT vom 14. Mai 2014 über den Antrag von Telenet NV auf die neue Zuweisung des völligen 09 332-Nummernbereichs von Belgacom NV an Telenet NV vom 9. Dezember 2013
Veröffentlichungen › Mitteilung -
23/05/2014
Mitteilung des Rates des BIPT vom 14. Mai 2014 über den Antrag von Telenet NV auf die neue Zuweisung des völligen 09 332-Nummernbereichs von Belgacom NV an Telenet NV vom 9. Dezember 2013
Mitteilung vom 21. mai 2014 über die Kontrolle der Berechnung der Nettokosten des Universalpostdienstes in Belgien
Veröffentlichungen › Mitteilung -
22/05/2014
Wegen der Transparenz den Marktteilnehmern gegenüber hat das BIPT sich entschieden, das Verfahren, das angewandt werden wird, zu erläutern, in der Annahme, dass das Institut die vom Universaldienstleister angestellte Berechnung der Nettokosten des Universaldienstes überprüfen soll und darüber eine Mitteilung veröffentlichen soll. Für die Bestimmung der Nettokosten des Universaldienstes muss ein Vergleich gemacht werden zwischen einem Postbetreiber mit der Universaldienstverpflichtung und demselben Postbetreiber ohne diese Verpflichtung, d.h. dass die Kosten- und Einkommensdifferenzen in Szenarien mit und ohne Universaldienstverpflichtung bekannt sein müssen. Auf diese Weise können die Nettokosten, welche die Universaldienstleistung für den Betreiber darstellt, bestimmt werden.
Mitteilung des Rates des BIPT vom 22. April 2014 über die Zusammenfassung der Beiträge im Rahmen der Konsultation vom 16.01.2014 über die Entwicklung des Preisvergleichsprogramms www.bestetarief.be
Veröffentlichungen › Mitteilung -
16/05/2014
Diese Mitteilung gibt die Ergebnisse der Konsultation vom 16.01.2014 über die Entwicklung des Preisvergleichsprogramms und die Aktionen wieder, die das Institut in den kommenden Monaten einleiten wird, um das System zu verbessern.
Konsultation über die technischen und operationnellen Bedingungen des 2-GHZ-Bandes
Veröffentlichungen › Konsultation -
15/05/2014
Beschlussentwurf des Rates des BIPT über die technischen und operationnellen Bedingungen, die notwendig sind zur Verhinderung schädlicher Störungen im gepaarten 2-GHZ-Band
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