Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Mitteilung des Rates des BIPT vom 3. Dezember 2013 über die vom BIPT im Jahre 2012 durchgeführte Kontrolle der Postdiensteanbieter
Veröffentlichungen › Mitteilung -
14/12/2013
Das Gesetz vom 21. März 1991 zur Reform bestimmter wirtschaftlicher Staatsbetriebe beauftragt das BIPT mit der jährlichen Veröffentlichung eines Berichtes der von ihm ergriffenen Maßnahmen um sicherzustellen dass die Postdiensteanbieter ihre Verpflichtungen einhalten. In 2012 betroffen die wesentlichen Überprüfungsarbeiten der Einhaltung der Postregulierung die Nachbearbeitung von 26 Prüfungen, die im Oktober 2011 begonnen wurden und am 31. Dezember 2011 noch nicht abgeschlossen waren. In 2012 hat das BIPT im Rahmen der Überprüfungen auch 11 neue Dossiers geöffnet. Die kontaktierten Unternehmen wurden aufgefordert ein Formular schriftlich auszufüllen über die Verpflichtungen die "der Postgesetzgeber" den Postdiensteanbietern auferlegt. Über diese 11 Überprüfungen waren 3 am 31. Dezember 2012 abgeschlossen. Der Hauptgrund hierfür ist, dass die Unternehmen in Verzug mit der Rücksendung des Formulars zum BIPT sind und oft dieses Formular unvollständig ausfüllen. Die eingehende Analyse der Dossiers hat ergeben dass die Unternehmen die der Postregulierung nicht entsprachen, wesentlich die Bestimmungen über die Bearbeitung von Beschwerden verletzen. Die festgestellten Zuwiderhandlungen haben oft ihren Ursprung in einem mangelhaftem Wissen der Postregulierung. Zur Erinnerung können die Unternehmen die diese Vorschriften nicht erfüllen Gegenstand einer offiziellen Inverzugsetzung sein nach Artikel 21 des Gesetzes vom. 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors.
Entscheidungen vom 11. Dezember 2013 und vom 19. Februar 2016 über die Tarife für den Zugang zu den Kabelnetzen im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
Dossier -
12/12/2013
Diese Entscheidungen der KRK betreffen die Großhandelspreise für die Zugangsdienste zu den Kabelnetzen im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt. Gleichwertige Entscheidungen wurden von der KRK gleichzeitig für den niederländischen Sprachgebiet, den französischen Sprachgebiet und den deutschen Sprachgebiet getroffen.
Anhang zum Beschluss vom 19. November 2013 über die Vereinbarkeit der Kostenrechnungsmethode von Belgacom für 2011
Veröffentlichungen › Sonstiges -
12/12/2013
Anhang zum Beschluss vom 19. November 2013 über die Vereinbarkeit der Kostenrechnungsmethode von Belgacom für 2011
Beschluss der KRK vom 11. Dezember 2013 über die Großhandelspreise für die Zugangsdienste zu den Kabelnetzen im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
Veröffentlichungen › Beschluss -
12/12/2013
Beschluss der KRK vom 11. Dezember 2013 über die Großhandelspreise für die Zugangsdienste zu den Kabelnetzen im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt
Gemeinsame Mitteilung vom 12. Dezember 2013 der in der KRK vertretenen Regulierungsbehörden über die Festlegung der Großhandelspreise für die Zugangsdienste zu den Kabelnetzen
Veröffentlichungen › Mitteilung -
12/12/2013
Gemeinsame Mitteilung vom 12. Dezember 2013 der in der KRK vertretenen Regulierungsbehörden über die Festlegung der Großhandelspreise für die Zugangsdienste zu den Kabelnetzen
Anhang zur Gemeinsame Mitteilung vom 12. Dezember 2013 der in der KRK vertretenen Regulierungsbehörden über die Festlegung der Großhandelspreise für die Zugangsdienste zu den Kabelnetzen
Veröffentlichungen › Sonstiges -
12/12/2013
Anhang zur Gemeinsame Mitteilung vom 12. Dezember 2013 der in der KRK vertretenen Regulierungsbehörden über die Festlegung der Großhandelspreise für die Zugangsdienste zu den Kabelnetzen
Beschluss vom 19. November 2013 über die Vereinbarkeit der Kostenrechnungsmethode von Belgacom für 2011
Veröffentlichungen › Beschluss -
12/12/2013
Beschluss vom 19. November 2013 über die Vereinbarkeit der Kostenrechnungsmethode von Belgacom für 2011
Der rechtsrahmen für die öffnung des kabels ist nun vollständig abgeschlossen
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
12/12/2013
Die KRK hat die Beschlüsse, welche die Tarife festlegen, die Brutélé, Coditel (Numéricable), Tecteo und Telenet den Betreibern, die über den Kabel Fersehenund Breitbanddienste anbieten wollen, in Rechnung stellen dürfen, angenommen.
Konsultation organisiert durch den Rat des BIPT über den Antragsentwurf über die Festlegung der Datenübertragungsrate des funktionellen Internetzugangs im Rahmen des geographischen Elements des Universaldienstes und den Gutachtenentwurf über das geographische Element des Universaldienstes
Veröffentlichungen › Konsultation -
04/12/2013
Die Antwortfrist läuft bis zum 20. Dezember 2013 einschließlich. Die Antwortadresse ist consult02@bipt.be. Der Betreff des E-Mails enthält wenigstens den Verweis “Consult-2013-D2”. Die Ansprechpartner sind Nathalie Dumont (02 226 87 21) oder Joke Van Osselaer (02 226 87 09). Die Antworten sind nur über E-Mail an die erwähnte Adresse einzusenden. Es wird darum gebeten, nur das Formular, das als erstes Blatt bei der Antwort auf eine durch das BIPT veranstaltete öffentliche Konsultation anzuwenden ist, zu benutzen. Das BIPT möchte auch, dass die Anmerkungen auf die Paragraphen und/oder Teile, worüber sie handeln, verweisen.
Konsultation durch den Rat des BIPT auf Bitten des Beraterkreises des Wirtschaftsministers vom 20. November 2013 über den Entwurf des Artikels 106/1 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation
Veröffentlichungen › Konsultation -
22/11/2013
Konsultation durch den Rat des BIPT auf Bitten des Beraterkreises des Wirtschaftsministers vom 20. November 2013 über den Entwurf des Artikels 106/1 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation
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