• Meldungsformular für einen gesetzlichen Vertreter für die TCOR mit Niederlassung in Belgien

    Veröffentlichungen › Formular -
    TCOR Meldungsformular
  • FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Das Flugfunkzeugnis ist kostenpflichtig: 7,76 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: PCHQBEBB) des BIPT einzuzahlen.

    Vergessen Sie nicht, Ihr Formular zu unterschreiben!

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Originalbescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der vom FÖD Mobilität und Transportwesen oder vom Kompetenzzentrum der Luftstreitkräfte durchgeführten Prüfung;
    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 7,76 €;
    • ein aktuelles Passfoto;
    • eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

    Bitte beachten Sie, dass die ATCO-Genehmigung (Air Traffic Control) keinen Anspruch auf das Flugfunkzeugnis erhebt – es ist unbedingt erforderlich, die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der FÖD-Prüfung vorzulegen. Wenn Sie die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss nicht mehr haben, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beim FÖD anfordern. Die Kopie Ihrer PPL, ATPL ... ist für die Erhaltung der Sprechfunkgenehmigung nicht gültig. Die ELP ist auch nicht ausreichend.

  • Antragsformular für ein Luftfahrt-Zeugnis

    Veröffentlichungen › Formular -
    Wir bitten Sie, dieses Formular auszufüllen und zu unterschreiben.
  • Mitteilung vom 30. Juanuar 2025 über die Konformität der Kostenrechnungsmethode von Proximus für 2022

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Mit der Veröffentlichung dieser Mitteilung bestätigt der Rat des BIPT die Konformität der Kostenrechnungsmethode von Proximus für 2022.
  • Kostenrechnungsmethode

    Seiten
    Die Verpflichtung zur Einrichtung einer Kostenrechnungsmethode soll gewährleisten, dass Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht faire, objektive und transparente Kriterien für die Aufteilung ihrer Kosten zwischen den von ihnen erbrachten Dienstleistungen anwenden. Die Kostenrechnungsmethode hilft bei der Überprüfung der Einhaltung der Preiskontrollverpflichtungen, einschließlich der Kostenorientierung.
  • Gutachten vom 30. Januar 2025 über den Gesetzesvorschlag zur Abänderung des Zivilgesetzbuches sowie der Gesetzgebung in Bezug auf Strom und Gas im Hinblick auf die Verjährungsfrist, die für Forderungen für die Wasser-, Gas-, Stromversorgung oder die Erbringung von elektronischen Kommunikationsdiensten gilt

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Dieses Gutachten wird im Rahmen einer Anfrage der Abgeordnetenkammer über einen Gesetzesvorschlag zur Abänderung des Zivilgesetzbuches sowie der Gesetzgebung in Bezug auf Strom und Gas im Hinblick auf die Verjährungsfrist, die für Forderungen für die Wasser-, Gas-, Stromversorgung oder die Erbringung von elektronischen Kommunikationsdiensten gilt, gemäß Artikel 14, §1, 1° des Gesetzes vom 17. Januar 2003 über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors abgegeben.
  • Arbeitsplan 2025

    Veröffentlichungen › Arbeitsplan -
    Im jährlichen Arbeitsplan werden die strategischen Ziele aus dem strategischen Plan mit Hilfe von Blättern, die dem strategischen Ziel für jede strategische Achse Substanz verleihen, in operative Ziele umgesetzt.
  • Berichterstattung und Pläne

    Seiten
    Als selbstständiges Institut muss das BIPT selbstverständlich über seine Aktivitäten Bericht erstatten. In seinem Jahresbericht berichtet das BIPT jedes Jahr über seine Aktivitäten im vergangenen Jahr. Der Rat des BIPT erstellt alle drei Jahre einen strategischen Plan, dessen endgültige Fassung der Abgeordnetenkammer vorgelegt wird.
  • Beschluss vom 30. Januar 2025 über die Nutzungsrechte von Citymesh Mobile im Frequenzband 70/80 GHz

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Der Beschluss betrifft den Wunsch von Citymesh Mobile, auf einen Teil seiner Nutzungsrechte im Frequenzband 70/80 GHz zu verzichten.
  • FAQ

    Es wird noch einige Jahre dauern, bevor 5G sich völlig entfaltet hat, sowohl auf Netzebene, wie auf Dienstebene. Einerseits sind die traditionellen Mobilfunkbetreiber (Proximus, Orange und Telenet) noch vollauf mit dem weiteren 5G-Ausbau und mit der Entwicklung zu 5G-SA beschäftigt, andererseits ist der vierte Betreiber DIGI dabei, ein eigenes Funkzugangsnetz zu starten.

    6G ist der logische Nachfolger von 5G, aber wird nicht vor 2030 erwartet. Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass 6G hinsichtlich der Geschwindigkeiten, Latenzzeit, Endgerätedichte und Sicherheit noch leistungsstarker sein wird. Was die verfügbaren Frequenzen anbetrifft, werden auf internationale Ebene Frequenzen im 470-692-MHz-Band, dem oberen Teil des 6-GHz-Bandes, sowie Frequenzen über 40 GHz erwogen.

    Zurzeit wird untersucht, welche Maßnahmen erforderlich sind, um direkte 5G-Kommunikation zwischen normalen Endgeräten und/oder Smartphones und Satellitennetzen zu ermöglichen.  Dies wird in Gebieten, wo eine terrestrische 5G-Abdeckung fehlt, interessant sein.

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