• Tarife des Anbieters des Post-Universaldienstes

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    Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Pflichten. Das BIPT kontrolliert, ob der Anbieter des Dienstes seinen Verpflichtungen auch wirklich erfüllt.
  • Bpost-Netzwerk

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    bpost hat ein umfangreiches Netzwerk von postalischen Punkten, die Folgendes umfassen: Postämter Posthaltepunkt PostPunkte
  • Festnetze (Richtfunkanlagen)

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    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet.
  • Beschluss vom 29. Juli 2019 über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-netzes im 900-MHz-band

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Das Ziel dieses Entwurfs besteht darin, das Nebeneinanderbestehen des GSM-R Netzes von Infrabel in den 876,1-879,9/921,1-924,9 MHz-Frequenzbändern einerseits und der öffentlichen Mobiltelefonnetzen in den 880,1-914,9/925,1-959,9 MHz-Frequenzbändern andererseits zu gewährleisten.
  • Beschluss vom 23. Juli 2019 – WACC 2019

    Dossier -
    Dieser Beschluss legt die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) fest, die in Tarifbeschlüssen des BIPT ab dem 1. Oktober 2019 verwendet werden.
  • WACC 4 Results

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 4 Results
  • WACC 3 Betas

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 3 Betas
  • WACC 2 Peers, gearing, rating

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 2 Peers, gearing, rating
  • WACC 1 ERP, Rf, Cd by rating

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 1 ERP, Rf, Cd by rating
  • Beschluss vom 23. Juli 2019 über die Kapitalkosten (WACC) für die Betreiber mit einer starken Marktmacht in Belgien

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss betrifft die Festlegung der gewichteten Kapitalkosten (WACC), die in allen vom BIPT nach dem Inkrafttreten genommenen Tarifbeschlüssen werden angewandt werden. Die neuen WACC-Werte für Kabel und FTTH werden in den zukünftigen jeweiligen Tarifbeschlüssen benutzt werden. Am Tag des Inkrafttretens wird der Beschluss des Rates vom 26. Februar 2015 aufgehoben werden, unter der Bedingung, dass die bestehenden Tarifbeschlüsse, was die Festlegung der WACC-Werte in diesen Beschlüssen anbetrifft, unverändert bleiben. Die Entgelte für feste Anrufzustellung sind mit den neuen WACC für Kupfer aktualisiert, aber diese haben keinen Einfluss auf die bestehenden Anrufzustellungsentgelte, wodurch der Beschluss vom 20. November 2018 nicht geändert wird.
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