Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Aufschlüsselung des Volumens - Arten von Sendungen
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2015
2010
Entwicklung Paket- und Eilzustellungsdiensten
Investionen
Beschäftigung
Preis
Prior Inland Standardbrief < 50 g
Non-Prior-Inlandsstandardbrief < 50 g
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Prozentsatz Prior-Briefe zugestellt binnen D+1
Prozentsatz Non-Prior-Briefe zugestellt binnen D+3
Prozentsatz Einschreibesendungen zugestellt binnen D+1
Prozentsatz Prior-Pakete zugestellt binnen D+1
Postbetreiber und Regulierung
Postbetreiber und Regulierung
Postdienst, Postsendung
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Beschluss des Rates des BIPT über die Luftschnittstellen B10-05, B10-06, B10-08 und E27-01
Veröffentlichungen › Beschluss -
13/06/2014
Luftschnittstellen B10-05, B10-06, B10-08 und E27-01.
Zuteilung von in den 900-MHz- und 1800-MHz-Bändern verfügbaren Nutzungsrechten: Informationsmemorandum
Veröffentlichungen › Sonstiges -
12/06/2014
Dieses Memorandum bietet einzelne Informationen für Bewerber, die sich am Verfahren für die Zuteilung von in den 900-MHz- und 1800-MHz-Bändern verfügbaren Nutzungsrechten beteiligen möchten. Es dient nur zu Informationszwecken. Die bestehende Regulierung ist bindend und hat Vorrang vor dem Memorandum.
Förderung der mobilen Breitbandpenetration in Belgien
Veröffentlichungen › Sonstiges -
11/06/2014
Das BIPT ließ in dieser Studie untersuchen, wie die mobile Breitbandpenetration in Belgien gefördert werden kann. Diese Studie baut weiter auf eine frühere Studie aus 2010 über mobile Datennutzung in Belgien. Wegen des zunehmenden Wettbewerbs und Preissenkungen hat sich die Marktlage inzwischen stark geändert. Bestimmte Fragen bleiben in diesem Kontext sehr aktuell: Wie positioniert sich die belgische Breitbandpenetration jetzt in Europa? Welche Faktoren können die heutige Positionierung erklären? Welche schwierige Probleme bleiben weiter ungelöst? Und vor allem: welche Empfehlungen und Aktionspunkte können hieraus abgeleitet werden?
Konsultation des Rates des BIPT vom 27. Mai 2014 mit Bezug auf den Beschlussentwurf des BIPT über die Problematik der Identifizierung des Postdiensteanbieters, der die Sendung behandelt hat
Veröffentlichungen › Konsultation -
04/06/2014
Das Postgesetz (Artikel 148bis § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991) erlegt den Postdiensteanbietern auf, die Personen, die mit der Zustellung von Postsendungen beauftragt sind, für die Bevölkerung identifizierbar zu machen, und dafür zu sorgen, dass mit Ausnahme von Zeitungen, die Postsendungen mit einem Erkennungszeichen versehen sind, womit der Diensteanbieter, der die Sendung behandelt hat, bestimmt werden kann. Nach dieser Gesetzesvorschrift soll also jeder Postdiensteanbieter, der sich am Postbeförderungsverfahren beteiligt, auf die Post ein Erkennungszeichen anbringen, womit er identifiziert werden kann. Diese Markierungsverpflichtung kann jedoch die Betriebsabläufe komplizieren und deshalb zu zusätzlichen Kosten führen. Das BIPT möchte das Gutachten der verschiedenen Beteiligten (Betreibern, Verbraucherorganisationen, usw.), die mit dieser Angelegenheit der Markierung zu tun haben, einholen Die Antworten auf diese Konsultation sind innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung, d.h. spätestens bis Mittwoch, den 2. Juli 2014, einzusenden.
Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 23. Mai 2014 mit Bezug auf seinen Mitteilungsentwurf über die Verpflichtung, sich beim BIPT als Betreiber zu melden
Veröffentlichungen › Konsultation -
28/05/2014
Diese Mitteilung bezweckt, den Begriff "Betreiber" zu erklären, sowie die Hypothesen, in denen eine Person sich beim BIPT als Betreiber zu melden hat. Diese Mitteilung ist nicht vollständig und sie wird sich noch entwickeln, je nach den konkreten Fällen, womit das BIPT konfrontiert wird, der Rückmeldung von den beteiligten Parteien und der Notwendigkeit, manche Begriffe weiter zu untersuchen. Diese Mitteilung basiert auf den zutreffenden Prinzipien. Dies schließt nicht aus, dass das BIPT in manchen spezifischen Fällen Sonderbeschlüsse fassen kann. Vorgehensweise zum Beantworten: Antworten sollen elektronisch versendet werden an consult09@bipt.be (mit dem Betreff “Consult-2014-E9”) Der Ansprechpartner ist Philippe Appeldoorn (02 226 88 51).
Beschluss vom 20. Mai 2014 – Auferlegung einer administrativen Geldbuße an Belgacom wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Transparenz für das Standardangebot WBA VDSL2
Dossier -
26/05/2014
Cette décision constate que Belgacom n’a pas respecté l’obligation de transparence qui lui incombe en vertu de diverses décisions relatives aux marchés d’accès à la large bande. Une amende administrative est par conséquent imposée à Belgacom.
Das BIPT belegt Belgacom mit einer Buße von 403.000 EUR
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
26/05/2014
Einige technische Spezifikationen aus dem Standardangebot von Belgacom für Geschäftskunden stimmten nicht mit der in der Praxis festgestellten Realität überein.
Beschluss vom 20. Mai 2014 zur Belegung von Belgacom mit einer administrativen Buße wegen der Nichteinhaltung der Transparenzverpflichtung des Standardangebots WBA VDSL2
Veröffentlichungen › Beschluss -
26/05/2014
Mit diesem Beschluss stellt das BIPT die Nichteinhaltung durch Belgacom der Transparenzverpflichtung fest, die ihm durch die Marktanalyse vom 10. Januar 2008 mit Bezug auf den Markt für Breitbandzugang, wie korrigiert durch den Erneuerungsbeschluss vom 2. September 2009 und die KRK-Entscheidung vom 1. Juli 2011 über die Analyse der Breitbandmärkte, auferlegt wurde, und belegt dieses Unternehmen mit einer Buße.
Gutachten des Wettbewerbsrates vom 26. Mai 2014 (Märkte 3/03 und 5/03)
Veröffentlichungen › Sonstiges -
26/05/2014
Gutachten des Wettbewerbsrates vom 26. Mai 2014 (Märkte 3/03 und 5/03)
Mitteilung des Rates des BIPT vom 14. Mai 2014 über den Antrag von Telenet NV auf die neue Zuweisung des völligen 09 332-Nummernbereichs von Belgacom NV an Telenet NV vom 9. Dezember 2013
Veröffentlichungen › Mitteilung -
23/05/2014
Mitteilung des Rates des BIPT vom 14. Mai 2014 über den Antrag von Telenet NV auf die neue Zuweisung des völligen 09 332-Nummernbereichs von Belgacom NV an Telenet NV vom 9. Dezember 2013
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