Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Der Sektor und E-Commerce
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Investionen
Beschäftigung
Preis
Prior Inlandsstandardbrief < 50 g
Non-Prior-Inlandsstandardbrief < 50 g
Universaldienstanbieter Pakets bis 2 kg
Qualität
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Prozentsatz Non-Prior-Briefe zugestellt binnen D+1
Prozentsatz Einschreibesendungen zugestellt binnen D+1
Prozentsatz Prior-Pakete zugestellt binnen D+1
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Woraus besteht die TCO-Verordnung?
Verpflichtungen, die allen Diensteanbietern auferlegt werden
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Konsultation über die technischen und operationellen Bedingungen bezüglich der mobilen Kommunikationsdienste an Bord von Luftfahrzeugen
Veröffentlichungen › Konsultation -
02/02/2017
Die Konsultation betrifft die technischen und operationellen Bedingungen zur Nutzung von Funkfrequenzen damit MCA-Dienste angeboten werden können. Ref : « CONSULT-2017-A3 » Die antwortfrist läuft bis den 3. März 2017 Ansprechpartner: Michaël Vandroogenbroek (02 226 88 11) Die Antwortadresse ist: consultation.sg@ibpt.be
Konsultation auf Bitten des Rates des BIPT vom 31. Januar 2017 über die Nummerierungsaspekte der eCall-Dienste
Veröffentlichungen › Konsultation -
02/02/2017
Die antwortfrist läuft bis den 17, April 2017 Die antwortadresse ist consultation.sg@bipt.be Ref.: "Consult-2017-E4" Ansprechpartner: Jan Vannieuwenhuyse (+32 2 2268759)
Statistischen Daten zur Vorratsdatenspeicherung 2014-2015
Veröffentlichungen › Statistiken -
01/02/2017
Artikel 126 des Gesetzes vom 13. Juni 2015 über die elektronische Kommunikation, ergänzt durch den Königlichen Erlass vom 19. September 2013 verpflichtet manche Betreiber dazu, hauptsächlich für die Gerichtsbehörden, Identifizierungsdaten zu bewahren. Einmal im Jahr müssen diese Betreiber diesem Erlass gemäß dem BIPT Statistiken über den Zugriff zu diesen Daten mitteilen. Anschließend werden diese Statistiken in ein offizielles Bericht übernommen, das dem Justizminister und dem für die elektronische Kommunikation zuständigen Minister zugeschickt wird. Wegen der Transparenz dem Publikum gegenüber setzt das BIPT eine konsolidierte öffentliche Fassung dieses Berichts online, das die Statistiken aller Betreiber für die Jahre 2014 und 2015 umfasst. Indem es eine konsolidierte und gültig erklärte Mitteilung der Ergebnisse des ganzen Bereichs privilegiert, indem es seine durch das einschlägige Gesetz zugeteilte Rolle einer dritten Vertrauensperson zeigt, will das BIPT die Transparenz bieten, die erforderlich ist, um das Vertrauen des Verbrauchers in den elektronischen Kommunikationsdiensten auf einem hohen Niveau zu halten. So beugen wir auch der Arbeitsbelastung vor, der jeder Betreiber ausgesetzt wäre, sollte er die eigenen Statistiken individuell liefern, die von einem Betreiber zum anderen vielleicht nicht auf denselben Hypothesen basieren würden. Es handelt sich also um: die Ziffern mit Bezug auf die Anträge der Behörden für die Jahre 2014 und 2015; die Anzahl verschickter Daten; die Ziffern mit Bezug auf die Fristen, nach denen diese Daten beantragt wurden; die Anträge, die nicht bewilligt wurden.
Analyse des BIPT des Zero-Rating von Apps in den Angeboten von Proximus
Veröffentlichungen › Jahresbericht -
30/01/2017
In diesem Bericht gibt das BIPT seine Befunde hinsichtlich der Forschung und der Analyse der Proximus-Angebote, worin Zero-Rating angewandt wird. Zero-Rating ist eine Praxis eines Internetanbieters, den Datenverkehr einer spezifischen Anwendung oder Kategorie von Anwendungen nicht für eine Datengrenze zu berücksichtigen. Das resultiert in kostenfreie Daten für diese spezifische Anwendung oder Kategorie von Anwendungen. In den am 17. Oktober 2016 lancierten Proximus-Angeboten bekommen Kunden Zero-Rating für eine einzige bevorzugte Anwendung, die sie aus einer Liste von 6 möglichen Anwendungen wählen müssen: Facebook, WhatsApp, Snapchat, Instagram, Twitter oder Pokémon Go. Der erste Befund des BIPT ist, dass es bei Proximus keine Diskrimination (im Sinne der Europäischen Verordnung über Zugang zum offen Internet) gibt zwischen der gewählten bevorzugten Anwendung und dem restlichen Datenverkehr, wenn das im Pauschalbetrag einbegriffene Surfvolumen erschöpft ist. Überdies macht das BIPT in einer Analyse, die in der GEREK-Richtschnur (Europäischer Dachverband der Telekomregulierungsbehörden) empfohlen wurde, die Feststellung, dass zur Zeit keine Elemente darauf hinweisen, dass das Zero-Rating für Anwendungen bei Proximus, die Rechte der Internetnutzer, frei Information und Inhalte zu konsultieren, diese zu teilen, sowie Anwendungen und Dienste ihrer Wahl anzuwenden und anzubieten, einschränkt. Das BIPT wird jedoch nach wie vor die Ziffern über die Proximus-Angebote und die Benutzung von Apps kontrollieren und weiterhin das Verhalten von Betreibern hinsichtlich des Zugangs zum offenen Internet überwachen.
Konsultation uber den Entwurf eines Gesetzesartikels auf Antrag des Ministers
Veröffentlichungen › Konsultation -
18/01/2017
Konsultation uber den Entwurf eines Gesetzesartikels auf Antrag des Ministers
Mitteilung des Rates des BIPT vom 20. Dezember 2016 über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2015-2016
Veröffentlichungen › Mitteilung -
13/01/2017
Mitteilung des Rates des BIPT vom 20. Dezember 2016 über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2015-2016
Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 14. Dezember 2016, das die Streichung der Anfechtung durch Telenet Tecteo Bidco des Briefes vom BIPT vom 27. Juni 2014 über die einmalige Gebühr für die Benutzung der Frequenzbänder von 900 MHz und 1800 MHz ausspricht
Veröffentlichungen › Streitfall -
05/01/2017
Urteil des Brüsseler Appellationshofs vom 14. Dezember 2016, das die Streichung der Anfechtung durch Telenet Tecteo Bidco des Briefes vom BIPT vom 27. Juni 2014 über die einmalige Gebühr für die Benutzung der Frequenzbänder von 900 MHz und 1800 MHz ausspricht
Konsultation über den Beschlussentwurf über das Nebeneinanderbestehen zwischen den 4G-Betreibern im 2500-2690-MHz-Band und den Radaren im 2700-2900-MHz-Band
Veröffentlichungen › Konsultation -
22/12/2016
Der Beschluss, der einen Beschluss von 2011 ersetzen wird, bezweckt, das Nebeneinanderbestehen zwischen den Luftfahrtradaren von Belgocontrol und des Verteidigungsministeriums im 2700-2900-MHz-Band einerseits und der Benutzung des 2500-2690-MHz-Bandes durch die 4G-Betreiber andrerseits zu gewährleisten.Antwortfrist: bis zum 25. Januar 2017 Die Antwortadresse ist: consultation.sg@bipt.be Zeichen : «CONSULT-2016-D9» Ansprechpartner: Michael Vandroogenbroek (02 226 88 11)
Bericht des Rates des BIPT vom 5. Dezember 2016 über die Überprüfung der Genehmigungspflichten von TBC-Post nach drei Jahren Tätigkeit
Veröffentlichungen › Jahresbericht -
21/12/2016
Das Gesetz vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen beauftragt das BIPT mit der jährlichen Veröffentlichung eines Berichtes über die Einhaltung der Pflichten, die den Einhabern einer Postgenehmigung auferlegt werden. Das BIPT hat also die Einhaltung der Bedingungen der Genehmigung durch TBC-Post nach dreijähriger Tätigkeit überprüft. Infolge dieser Überprüfung hat das BIPT Verletzungen festgestellt, die TBC-Post sofort erhoben hat. Bei dieser Überprüfung hat sich herausgestellt, dass TBC-Post die Verpflichtungen, die ein Unternehmen nach drei Jahren Tätigkeit erfüllen muss, nachkommt.
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