• Verhandlung mit SMP-Betreibern

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    Ein Betreiber kann den Zugang mit anderen Betreibern in der gesamten Europäischen Union frei verhandeln. Dies bedeutet, dass Betreiber eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes verpflichtet sind, mit Betreibern, die einen entsprechenden Antrag stellen, im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste nach Treu und Glauben über eine Zusammenschaltungsregelung zu verhandeln.
  • Telefonverzeichnisse / Telefonauskunft

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    Die Rechtsvorschriften über Verzeichnisse sind hauptsächlich enthalten in Artikel 45 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation vom 13. Juni 2005; die grundlegenden Rechtsvorschriften über die Auskunftsdienste sind in Artikel 46 des Gesetzes.
  • Rechte und Pflichten

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    Im Allgemeinen muss ein Anbieter alle anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, wie sie im Gesetz über die elektronische Kommunikation (GEK) und seinen Ausführungserlassen definiert sind.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Radare

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    Ein Radar ist ein System, das mithilfe von Funkwellen die Anwesenheit von Objekten (Zielen) in der Luft, an Land oder auf See erkennt.
  • Mobilfunknetze

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    Funknetze sind für die Kommunikation zwischen mobilen und/oder tragbaren Stationen, eventuell über Basisstationen, mittels Sprach- oder Datenübertragung vorgesehen.
  • Drohnen

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    Der Einsatz von Drohnen unterliegt neben den Bestimmungen für den Funkverkehr noch weiteren Regeln.
  • Beschluss vom 29. Juli 2019 über das Nebeneinanderbestehen der öffentlichen Mobiltelefonnetzen und des GSM-R-netzes im 900-MHz-band

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Das Ziel dieses Entwurfs besteht darin, das Nebeneinanderbestehen des GSM-R Netzes von Infrabel in den 876,1-879,9/921,1-924,9 MHz-Frequenzbändern einerseits und der öffentlichen Mobiltelefonnetzen in den 880,1-914,9/925,1-959,9 MHz-Frequenzbändern andererseits zu gewährleisten.
  • Beschluss vom 23. Juli 2019 – WACC 2019

    Dossier -
    Dieser Beschluss legt die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) fest, die in Tarifbeschlüssen des BIPT ab dem 1. Oktober 2019 verwendet werden.
  • WACC 4 Results

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    WACC 4 Results
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