• CB + PMR446 + Amateur

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    Geräte, die für die Freizeit (CB und Amateurfunk) oder für die Funkkommunikation ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen (CB und PMR-446) verwendet werden. Die mit den Schnittstellen übereinstimmenden CBs und PMR-446 unterliegen keiner Genehmigung. Für die Amateurfunkgeräte sind eine Genehmigung und ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.
  • Richtfunkanlagen

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  • Maritime Anlagen

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    Geräte, die in den für die Sicherheit der Schifffahrt genutzten Frequenzbändern verwendet werden. Für diese Geräte sind eine Genehmigung und ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.
  • Rundfunk

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    Geräte, die zur Unterstützung der Aufstellung von Rundfunk- oder Fernsehprogrammen oder für deren Verbreitung verwendet werden.
  • Intelligente Verkehrssysteme

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    Intelligente Verkehrssysteme
  • Mitteilung des Rates des BIPT vom 10. Oktober 2019 mit Bezug auf die Liste der Postbetreiber, denen eine Einzelgenehmigung erteilt worden ist

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
  • Internationale Beziehungen - Elektronischer und Funkverkehr

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    Zahlreiche internationale und regionale Gremien haben sich zum Ziel gesetzt, die Harmonisierung und Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden und öffentlichen oder privaten Betreibern zu verbessern. Dies beinhaltet auch die Rücksprache mit den Nutzern.
  • Nationale Beziehungen

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    Gemeinschaftsregulierungsbehörden für den audiovisuellen Sektor - Belgische Wettbewerbsbehörde - Ombudsdienste
  • Begriffe "Postdienst" und "Postsendung"

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    Die "Postdienste" sind die Dienste im Zusammenhang mit der Abholung, dem Sortieren, der Beförderung und der Zustellung von Postsendungen. Eine „Postsendung“ ist eine in der endgültigen Form adressierte Sendung, in der sie vom Postdienstanbieter befördert werden muss und deren Gewicht 31,5 kg nicht überschreitet. Abgesehen von diesem Gewicht ist das Paket tatsächlich zu schwer, um von einer einzigen durchschnittlichen Person ohne mechanische Unterstützung gehandhabt zu werden. Die Zustellung von Paketen, die dieses Gewicht überschreiten, fällt daher unter logistische Dienstleistungen und nicht unter die Zustellung von Postsendungen.
  • Erhalt einer Postlizenz

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    Die Erbringung eines Dienstes für Briefsendungen der zum Universaldienst gehört, erfordert zunächst den Erhalt einer Genehmigung vom BIPT.
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