• Störungen & Störsender

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    Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" im weiteren Sinn beauftragt.
  • Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen

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    Antragsformular für das Erhalten einer Ermächtigung zur Benutzung privater Funkstellen
  • Punkt-zu-(Multi)Punkt-Verbindung

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    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet. Sie sind schnell zu installieren und benötigen wenig Infrastruktur.
  • Erledigte Zuweisungsverfahren

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    Diese Rubrik bezieht sich auf die erledigten Verfahren für Zuweisung von Nutzungsrechten.
  • Vereinbarungen über die Koordinierung an den Grenzen

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    Das BIPT hat Vereinbarungen über die Koordinierung an den Grenzen für die Frequenzbänder getroffen, die für Mobilfunknetze genutzt werden.
  • Nummern erhalten und verwalten

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    Endnutzer bekommen Zugang zu Telekommunikationsdiensten über Nummern. Deshalb ist die Erstellung eines effizienten Nummerierungsplans ein maßgeblicher Faktor für die Qualität und den Erfolg der Telekommunikationsdienste.
  • Verhandlung mit SMP-Betreibern

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    Ein Betreiber kann den Zugang mit anderen Betreibern in der gesamten Europäischen Union frei verhandeln. Dies bedeutet, dass Betreiber eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes verpflichtet sind, mit Betreibern, die einen entsprechenden Antrag stellen, im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste nach Treu und Glauben über eine Zusammenschaltungsregelung zu verhandeln.
  • Rechte und Pflichten

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    Im Allgemeinen muss ein Anbieter alle anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, wie sie im Gesetz über die elektronische Kommunikation (GEK) und seinen Ausführungserlassen definiert sind.
  • Telefonverzeichnisse / Telefonauskunft

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    Die Rechtsvorschriften über Verzeichnisse sind hauptsächlich enthalten in Artikel 45 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation vom 13. Juni 2005; die grundlegenden Rechtsvorschriften über die Auskunftsdienste sind in Artikel 46 des Gesetzes.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
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