Eine Kosten-Preis-Schere (auch "Margin Squeeze" oder "Price Squeeze" genannt) kann vorliegen, wenn ein vertikal integriertes Unternehmen zwischen dem Preis seiner Vorleistungen und dem Preis seiner Endkundendienste eine Spanne festlegt, die zur Deckung der für den Endkundenmarkt spezifischen Kosten unzureichend ist. Im Jahre 2007 hat das BIPT eine Richtschnur mit Bezug auf die Bewertung einer Kosten-Preis-Schere angenommen.

Das BIPT möchte jetzt im Licht der Entwicklungen, die sich seitdem auf diesem Gebiet ereignet haben, eine neue Richtschnur annehmen. Zu diesem Zweck hat das BIPT am 4. Dezember 2015 eine Konsultation über einen Entwurf einer neuen Richtschnur, sowie über zwei dazugehörige Rechenmodelle abgehalten, die für die Identifizierung etwaiger Praktiken einer Kosten-Preis-Schere bei aufgrund von BROBA und WBA VDSL2 (shared VLAN) sowie Multicast geleisteten Endkundendiensten für Privatkunden und kleinbetriebliche Benutzer, entwickelt worden sind.

In März 2016 hat eine zweite Konsultationsrunde stattgefunden, die sich auf das Rechenmodell bezog, das spezifisch für aufgrund von Kabelnetzzugang basierende Endkundendienste, entwickelt wurde. Jetzt will das BIPT eine dritte und letzte Konsultationsrunde veranstalten, in Beziehung auf das Rechenmodell für die Identifizierung etwaiger Praktiken einer Kosten-Preis-Schere bezüglich Endkundendiensten für großbetriebliche Benutzer, aufgrund von BROBA, WBA VDSL2 und NGLL. Etwaige Praktiken einer Kosten-Preis-Schere werden pro Großhandelsmarkt auf Vertragsbasis („case-by-case“) untersucht werden.

Im Modell werden die Einnahmen und Ausgaben von Zugangsdiensten (für alle Leitungen eines bestimmten Vertrages) sowie von nicht-regulierten zusätzlichen Diensten betrachtet werden. Das Gegenstand dieser Konsultation ist ein Rechenmodell im Excel-Format, das für die Identifizierung etwaiger Praktiken einer Kosten-Preis-Schere bei den Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht in Beziehung auf Endkundendienste für großbetriebliche Benutzer entwickelt wurde.

Antwortfrist: bis zum 12. August 2016

Die Antwortadresse ist: consultation.sg@bipt.be

Zeichen : CONSULT-2016-B7

Ansprechpartner: Vincent Hanchir, Chefökonom (02 226 87 78) und Tom Van Landeghem, Berater (02 226 89 40)

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