Am 1. Dezember 2021 erhielt das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation eine Beschwerde von Frau [X], ansässig in [Y].

Die Beschwerde basiert auf den Artikel 99 § 2 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen (weiter „Gesetz von 1991“).

Telenet hat, nach der Feststellung eines Defektes, vorgenommen, eine Kabel auf dem Eigentum von Frau [X] zu verlegen, was sie anfechtet).

Nach Überprüfung der Beschwerde beschließt das BIPT, dass Telenet im Sinne des Gesetzes von 1991 korrekt gehandelt hat, und die vorgeschlagenen Arbeiten ausführen darf.

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