Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
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Konsultation über den Beschlussentwurf hinsichtlich der Nutzungsrechte von Inmarsat Ventures Ltd für die ergänzenden Bodenkomponenten (Consult-2018-B7)
Veröffentlichungen › Konsultation -
18/05/2018
Antwortfrist: bis zum 15. Juni 2018 Methode zum Antworten: An: consultation.sg@bipt.be Betreff: " CONSULT-2018-B7 " Ansprechpartner: Michaël Vandroogenbroek (+32 2 226 88 11)
Konsultation auf Bitten des Ministers mit Bezug auf einen Vorentwurf eines Ministerialerlasses zur Einführung des im Artikel 116/1 §1 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation gemeinten Registers
Veröffentlichungen › Konsultation -
09/05/2018
Kommentare zu diesem Vorentwurf eines Ministerialerlasses können bis zum 8. Juni 2018 elektronisch an consultation.sg@bipt.be mit dem Zeichen CONSULT-2018-B5 versendet werden.
Konsultation über den Beschlussentwurf bezüglich der Funkschnittstellen C01 (01 bis 10), C02 (01 bis 08), C03 (01 bis 04), C04 (01 bis 09) und C05 (01 und 02)
Veröffentlichungen › Konsultation -
08/05/2018
Funkschnittstellen C01 (01 bis 10), C02 (01 bis 08), C03 (01 bis 04), C04 (01 bis 09) und C05 (01 und 02)
Beschluss vom 3. Mai 2018 über die Funkschnittstellen B01 (9, 19, 35, 37 und 38), B04-15, B06-24, B07-04, B16-01 und B17 (04 und 05) und der Aufhebung zur Funkschnittstelle B12-05
Veröffentlichungen › Beschluss -
08/05/2018
Funkschnittstellen B01 (9, 19, 35, 37 und 38), B04-15, B06-24, B07-04, B16-01 und B17 (04 und 05) und der Aufhebung zur Funkschnittstelle B12-05
Notifizierung von Entscheidungsentwürfen über die Breitband- und Fernsehmärkte durch die KRK an die Europäische Kommission
Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
02/05/2018
Brüssel, den 2. Mai 2018 - Die KRK, die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation, die den CSA, das BIPT, den Medienrat und den VRM umfasst, hat heute, am 27. April 2018, Entscheidungsentwürfe über die Marktanalyse über den Breitband-Internetzugang und den Fernsehmarkt angenommen. Diese Marktanalysen wurden der Europäischen Kommission notifiziert, die 30 Tage Zeit hat, um zu diesen Projekten Stellung zu nehmen.
Mitteilung vom 20. April 2018 über die Durchführung einer Kontrolle der Befragung über die bpost-Kundenzufriedenheit
Veröffentlichungen › Mitteilung -
27/04/2018
Das BIPT hat im Rahmen seiner kontrollierenden Aufgabe mit Bezug auf den Verwaltungsvertrag zwischen dem Staat und bpost, eine Kontrolle der Befragung über die bpost-Kundenzufriedenheit ausgeschrieben. Die Ergebnisse dieser Kontrolle finden sich in dieser Mitteilung.
Gutachten vom 16 April 2018 über den Verbesserungsplan 2016 und den Aktionsplan 2017 anlässlich der Kundenzufriedenheitsumfrage 2016
Veröffentlichungen › Gutachten -
23/04/2018
Aufgrund der Informationen, worüber es verfügt, stellt das BIPT fest, dass bpost Maßnahmen durchgeführt hat, um die Zufriedenheit ihrer Kunden im Jahre 2016 zu bewerten und es gibt ein günstiges Gutachten über die Verwirklichung des Verbesserungsplans 2016 und die für das Jahr 2017 beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen ab.
Zwischenurteil vom 11. April 2018 mit Bezug auf die Anfechtung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 27. April 2017, der Nethys eine administrative Geldbuße für die Nichteinhaltung des Detaillierungsgrads der Einzelgebührenerfassung in Bezug auf elektronische Kommunikation auferlegt
Veröffentlichungen › Streitfall -
19/04/2018
Der Märktehof hat beschlossen, dem Verfassungsgerichtshof ein Vorabentscheidungsverfahren über die Berechnung der 60-Tage-Frist zur Einreichung einer Beschwerde gegen einen Beschluss des BIPT vorzulegen.
Zwischenurteil vom 11. April 2018 mit Bezug auf die Anfechtung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 27. April 2017, der Brutélé eine administrative Geldbuße für die Nichteinhaltung des Detaillierungsgrads der Einzelgebührenerfassung in Bezug auf elektronische Kommunikation auferlegt
Veröffentlichungen › Streitfall -
19/04/2018
Der Märktehof hat beschlossen, dem Verfassungsgerichtshof ein Vorabentscheidungsverfahren über die Berechnung der 60-Tage-Frist zur Einreichung einer Beschwerde gegen einen Beschluss des BIPT vorzulegen.
Beschluss des Rates des BIPT vom 6. April 2018 zur Verlängerung einer vorläufigen Maßnahme, die im Rahmen der Identifizierung der Endverbraucher von Prepaidkarten im Beschluss vom 30. März 2018 Lycamobile auferlegt wurde
Veröffentlichungen › Beschluss -
11/04/2018
Beschluss des Rates des BIPT vom 6. April 2018 zur Verlängerung einer vorläufigen Maßnahme, die im Rahmen der Identifizierung der Endverbraucher von Prepaidkarten im Beschluss vom 30. März 2018 Lycamobile auferlegt wurde
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