Jedes Jahr veröffentlicht das BIPT in einer gesonderten Mitteilung einen Bericht über die Ergebnisse der Messungen von bpost bezüglich der Verpflichtungen aus dem Verwaltungsvertrag über die Vergabe von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (derzeit 7. Verwaltungsvertrag 2022-2026).

Seit 2023 führt das BIPT zudem gezielte Prüfungen der von bpost für eine oder mehrere Verpflichtungen des Verwaltungsvertrags eingesetzten Messsysteme durch und ersetzt damit die Kontrollen, die er zuvor vor Ort durchführte.

Ziel dieser Prüfung war es, zu überprüfen, ob das Messsystem der Wartezeiten in den Postämtern angemessen und objektiv aufgebaut ist.

Auch wenn die im Verwaltungsvertrag festgelegten Qualitätsziele bisher erreicht wurden, kommt die Prüfung zu dem Schluss, dass das interne Messsystem von bpost nicht robust genug ist und nicht gewährleistet, dass diese Ziele korrekt, einheitlich und nachprüfbar gemessen und bewertet werden. 

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