Funkturmgesellschaften sind Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, Antennenstandorte zu verwalten und zu vermieten. Dem BIPT nach kann davon ausgegangen werden, dass bald solche Gesellschaften in Belgien tätig sein werden. Deshalb ist das BIPT der Meinung, dass es recht ist, die Rechte und Pflichten dieser Gesellschaften im Licht des jetzigen Gesetzesrahmens zu verdeutlichen.
Mitteilung vom 30. November 2010 über die Rechte und Pflichten der Funkturmgesellschaften („Towerco‘s“) mit Bezug auf die gemeinsame Nutzung von Antennenstandorten
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