Die durchgehende Konnektivität (d. h. die Möglichkeit für jeden Nutzer, andere Nutzer zu erreichen und von ihnen erreicht zu werden) ist ein wesentlicher Grundsatz des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. Die Bereitstellung von Anrufzustellungsdiensten (Festnetz oder Mobilfunk) ist ein wesentliches Element zur Gewährleistung dieser durchgehenden Konnektivität. 

Da das BIPT über Fälle informiert wurde, in denen Anbieter Schwierigkeiten beim Abschluss von Zusammenschaltungsvereinbarungen hatten, soll diese Mitteilung an eine Reihe von Bestimmungen und Grundsätzen erinnern, die sich aus dem Rechtsrahmen und/oder früheren Beschlüsse des BIPT ergeben. 

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