Ziel des für diese öffentliche Konsultation vorgelegten Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation und die Änderung verschiedener Bestimmungen über die elektronische Kommunikation.

Einige Bestimmungen wurden bereits vom 11. April bis 14. Mai 2018 im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu einem Gesetzentwurf über verschiedene Bestimmungen zur elektronischen Kommunikation zur Konsultation vorgelegt. Dieser Text konnte jedoch nicht angenommen werden und wurde in diesen Gesetzentwurf aufgenommen.

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